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Der vorläufige Rechtsschutzantrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Northeim, mit dem diese die Einsicht in bestimmte Verwaltungsvorgänge erzwingen wollte, ist abzulehnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zusammenhang mit der politisch stark umstrittenen
Die FDP-Fraktion hat ihr Begehren vor Gericht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren weiterverfolgt und vorgetragen, sie sei auf die Unterlagen zur sachgerechten
Diesen Antrag lehnte das Gericht mit Beschluss vom 28. Januar 2013 ab. Nachdem es die betroffenen Unterlagen gesichtet hatte, folgte es im Wesentlichen der Argumentation der Antragsgegnerin. Die Schriftstücke, in die die Fraktion Einsicht nehmen möchte, beträfen zum weit überwiegenden Teil den konkreten Vorgang der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen/ra-online
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Dokument-Nr. 15454
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