wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2012
4 LB 11/12 -

Auch Steuerakten können Informations­zugangsgesetz unterliegen

Bürger hat datenschutz­rechtlichen Auskunftsanspruch

Das Finanzamt darf einem Steuerpflichtigen die Einsichtnahme in die Akten zur eigenen steuerlichen Veranlagung nicht mit der Begründung verweigern, dass dadurch eine Amtshaftungsklage vorbereitet werden soll. Dies hat das Oberverwaltungs­gericht Schleswig entschieden.

Im konkreten Fall hatte ein Bürger, der dem Finanzamt vorwirft, ihn durch überhöhte Steuerfestsetzungen in die Insolvenz getrieben zu haben, Einsicht in die eigenen Einkommensteuerakten aus abgeschlossenen Veranlagungsverfahren beantragt. Die Behörde und das Finanzministerium des Landes beriefen sich auf eine Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums, wonach Akteneinsicht in Fällen drohender Schadensersatzforderungen abzulehnen sei. Ein allgemeiner Informationsanspruch sei hier ausgeschlossen, weil die Abgabenordnung bewusst keine Akteneinsicht vorsehe.

Kläger hat Anspruch auf Akteneinsicht aus dem Informationszugangsgesetz

Dem sind die Richter des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein nicht gefolgt. Der Kläger habe einen Anspruch auf Akteneinsicht aus dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein gegenüber dem Finanzamt. Die in diesem Gesetz geregelten Ablehnungsgründe lägen nicht vor. Hinzu komme ein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch des Klägers.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ZD 2013, 290Zeitschrift für Datenschutz (ZD), Jahrgang: 2013, Seite: 290

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Schleswig-Holstein_4-LB-1112_Auch-Steuerakten-koennen-Informationszugangsgesetz-unterliegen.news14815.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14815 Dokument-Nr. 14815

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.