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Das Finanzamt darf einem Steuerpflichtigen die Einsichtnahme in die Akten zur eigenen steuerlichen Veranlagung nicht mit der Begründung verweigern, dass dadurch eine Amtshaftungsklage vorbereitet werden soll. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschieden.
Im konkreten Fall hatte ein Bürger, der dem
Dem sind die Richter des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein nicht gefolgt. Der Kläger habe einen Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
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