kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Weigerung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, dem Verwaltungsgericht Hannover Aktenteile betreffend die Beobachtung der Partei "Die Linke" vorzulegen, ist teilweise rechtswidrig. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Die Partei DIE LINKE. bzw. ihre Vorgängerparteien PDS und Linkspartei.PDS werden in Niedersachsen seit 2003 vom
Hiergegen hat die Bundestagsabgeordnete vor dem Verwaltungsgericht Hannover Klage erhoben. Um die Rechtmäßigkeit der Auskunftsverweigerung durch den Niedersächsischen
Auf den Antrag der Bundestagsabgeordneten hat das Verwaltungsgericht Hannover hierauf das Verfahren dem Fachsenat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in einem so genannten in-camera-Verfahren vorgelegt. In diesem Verfahren wird die Rechtmäßigkeit der Weigerung einer Behörde, für geheimhaltungsbedürftig erachtete Akten einem Gericht vorzulegen, überprüft. Hierzu erhält allein der Fachsenat Einsicht in die geheim gehaltenen Akten. Er sieht diese durch und beurteilt anhand der Erklärungen der Behörde, ob diese den Geheimhaltungsbedarf zu Recht angenommen und unter Ausübung ihres Ermessens auch die widerstreitenden privaten und öffentlichen Interessen an effektivem Rechtsschutz und umfassender Aufklärung des Sachverhalts umfassend und angemessen abgewogen hat.
Im vorliegenden Fall hat der Fachsenat die Weigerung des Verfassungsschutzes, die vom Verwaltungsgericht Hannover angeforderten Aktenteile vollständig vorzulegen, für teilweise
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2013
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Niedersaechsisches-OVG_14-PS-212_Geheimhaltung-von-Akten-des-Niedersaechsischen-Verfassungsschutzes-ueber-die-Beobachtung-der-Partei-Die-Linke-teilweise-rechtswidrig~N15023
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15023
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.