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Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Entscheidung der Waffenbehörde des Wetteraukreises bestätigt, mit der diese einem Antragsteller die Waffenbesitzkarte entzogen hatte, der im Jahr 2016 als parteiloser Kandidat auf der Kreistagsliste der NPD kandidierte.
Der Antragteller des zugrunde liegenden Verfahrens hatte sich gegen die sofortige Vollziehung der Verfügung gewandt. Er hatte geltend gemacht, dass er kein Mitglied der
Diesen Argumenten vermochte sich das Verwaltungsgericht Gießen auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht anzuschließen. Bei der
Mit seiner Kandidatur für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28278
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