kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Kommt es in einer Gaststätte nachweislich nicht mehr zu Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, kann eine Stadt nicht eine Verlängerung der Sperrzeit für die Gaststätte verfügen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen und gab damit einem Eilantrag eines Gastwirtes gegen eine verfügte Sperrzeitverlängerung statt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls betreibt im Stadtgebiet der Stadt Stadtallendorf seit Februar 2009 eine
Ende Februar 2010 verfügte die Stadt Stadtallendorf dann mit sofortiger Wirkung eine
Das Verwaltungsgericht Gießen hat sich dieser Argumentation angeschlossen. Eine Sperrzeitverlängerung – mit der Folge kürzerer nächtlicher Öffnungszeiten – dürfe nur erfolgen, wenn hierfür ein öffentliches Bedürfnis vorliege. Ein solches öffentliches Bedürfnis könne aber im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung nicht (mehr) festgestellt werden. Zwar könne die gestörte Nachruhe der Allgemeinheit und insbesondere der Nachbarn einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2010
Quelle: ra-online, VG Gießen
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Giessen_8-L-45210Gi_VG-Giessen-Keine-Sperrzeitverlaengerung-fuer-Gaststaette-ohne-belegbare-Gruende~N9681
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9681
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.