wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 07.12.2005
8 G 3949/05 -

Gericht bestätigt Verlängerung der Sperrzeit

Sperrzeitverlängerung für die Gaststätte "Clou" in Grünberg bestätigt

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Beschluss eine mit sofortiger Wirkung angeordnete Sperrzeitverlängerung der Stadt Grünberg für die Gaststätte "Clou" bestätigt. Der Eilantrag des Gastwirtes blieb erfolglos.

Massive Beschwerden der Anwohner, die sich über zerschlagene Flaschen und Gläser, Erbrochenes, abgeknickte Pflanzen und verschüttete Getränke sowie Ruhestörungen durch die Besucher der Gaststätte beschwert hatten, hatten zu der Festsetzung der Schließzeiten ab 24.00 Uhr bzw. 1.00 Uhr nachts geführt. Der Gastwirt hatte sich im Verfahren auf sein Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 GG berufen und auf mangelnde Ermittlungen der Behörden im Hinblick auf die Beschwerden der Anwohner, die Anlass zur Anordnung gegeben hatten.

Die 8. Kammer befand nun, die Anordnung der Stadt Grünberg sei offensichtlich rechtmäßig. Nach § 18 Gaststättengesetz i.V.m. der hessischen Sperrzeitverordnung könne die zuständige Verwaltungsbehörde bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses für einzelne Betriebe den Beginn der Sperrzeit vorverlegen. Die Stadt Grünberg habe zu Recht das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses für eine Sperrzeitverlängerung bejaht. Ein solches liege nur bei einem Bedarf der Allgemeinheit, der sich in den Schranken der Gemeinwohlverträglichkeit bewege und durch Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt sei, vor. Hierzu zähle insbesondere auch das Interesse der Nachbarn einer Gaststätte an einer ungestörten Nachtruhe. Durch den Betrieb der Gaststätte "Clou" sei das Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft nachhaltig verletzt, was die Stadt Grünberg ausreichend ermittelt habe. Zeitungsmeldungen, Polizeiberichte und Beschwerden der Anwohner belegten, dass durch betrunkene und laut grölende Besucher der Gastwirtschaft, aber auch durch zerschlagene Flaschen und Gläser, Erbrochenes, abgeknickte Pflanzen und verschüttete Getränke die Nachbarn in ihren Rechten verletzt würden. Eine Verletzung der Berufsfreiheit des Gastwirtes sah die Kammer dagegen nicht, da die Ausübung des Gaststättengewerbes nicht unmöglich gemacht oder unzumutbar eingeschränkt werde.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Gaststättenbetreiber kann innerhalb von 2 Wochen mit der Beschwerde den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anrufen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG Gießen vom 12.12.2005

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Giessen_8-G-394905_Gericht-bestaetigt-Verlaengerung-der-Sperrzeit~N1446

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1446 Dokument-Nr. 1446

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.