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Das Verwaltungsgericht Gießen hat den Anträgen von vier Anwärtern für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, gegen die in der Vergangenheit mindestens ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, teilweise stattgegeben und entschieden, dass zumindest zwei der vier Anwärter zum Einstellungstermin im September 2017 zugelassen werden müssen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Trotz zum Teil verbindlicher Zusagen hatte die Polizeiakademie die
Das Verwaltungsgericht Gießen hat zwei Anwärtern nun im Wege der einstweiligen Anordnung die
In den anderen beiden Fällen hat das Verwaltungsgericht dagegen die Eilanträge abgelehnt. Auch hier waren gegen die Bewerber strafrechtliche
Für den anderen sah das Gericht im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
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Dokument-Nr. 24821
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