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Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Entlassung eines Polizeischülers aus dem Vorbereitungsdienst der Polizei jedenfalls dann zulässig ist, wenn es dem Polizeianwärter offensichtlich an charakterlicher Eignung und Selbstkontrolle fehlt.
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass der Polizeipräsident zu Recht Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers zum Polizeikommissar gehabt habe. Zwar sei im gesamten Ausbildungskurs über die private WhatsApp-Gruppe eine Vielzahl von Postings verschickt worden, die als zumindest (erheblich) geschmacklos und niveaulos einzuordnen seien. Das könne den Kläger aber nicht entschuldigen. Denn von einem Kommissaranwärter müsse ein gewisses Maß an Selbstkontrolle erwartet werden. Diese habe der Kläger vermissen lassen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass ein
Es fehle auch an einem sensiblen Umgang mit dem Thema
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 20986
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