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Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Entlassung eines Kommissaranwärters, der falsche Angaben zu seinem Wohnort gemacht hatte, wegen fehlender charakterlicher Eignung für den Polizeivorbereitungsdienst zulässig ist.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens hatte zu Beginn seiner Ausbildung zum Kommissar Aachen als Wohnanschrift angegeben. Im Oktober 2016 meldete er seine neue Wohnung in Köln an, machte aber im November und Dezember 2016 weiter Fahrtkosten für Fahrten zwischen Aachen und seiner Dienststelle in Köln bzw. Brühl geltend. Das Land Nordrhein-Westfalen entließ den Antragsteller daraufhin aufgrund charakterlicher Mängel aus dem Polizeivorbereitungsdienst.
Der hiergegen gerichtete Eilantrag blieb ohne Erfolg. Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht Aachen aus, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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