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Eltern, die ihre Kinder auf einer bilingualen Realschule anmelden, haben – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – auch dann einen Anspruch auf Schülerfahrtkostenerstattung, wenn eine "klassische" Realschule in unmittelbarer Nähe zum Wohnort liegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor.
Die Schülerfahrtkostenverordnung sieht für bilinguale Gymnasien ausdrücklich vor, dass bei Gymnasien die
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sind bilinguale Realschulen hinsichtlich der Frage, welches die nächstgelegene
Diese Regelungslücke sei wegen der vergleichbaren Interessenlage durch eine entsprechende Anwendung der Bestimmung zu den bilingualen Gymnasien zu schließen. Es seien - auch mit Blick auf die Haushaltslage des Landes - keine nachvollziehbaren Gründe ersichtlich, Schülerinnen und
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online
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Dokument-Nr. 13162
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