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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 15.05.2012
17 K 3382/07 -

Gerichtshof der Europäischen Union soll Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses überprüfen

Unverhältnismäßiger Eingriff in europarechtlich geschütztes Recht auf Datenschutz?

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu der Frage erbeten, ob die europäische Verordnung, in der Normen über Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von EU-Mitgliedsländern ausgestellten Reisedokumenten aufgestellt werden, gültig ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls - ein Rechtsanwalt aus Bochum - hatte bei der Stadt Bochum die Ausstellung eines Reisepasses beantragt. Die Stadt Bochum weigerte sich, weil der Kläger die Erfassung seiner Fingerabdrücke nicht zuließ. Grundlage der ablehnenden Entscheidung der Stadt sind Regelungen im deutschen Passgesetz, die vorsehen, dass Reisepässe mit einem elektronischen Speichermedium zu versehen sind, auf dem u.a. Fingerabdrücke gespeichert werden. Das deutsche Passgesetz folgt mit diesen Bestimmungen verbindlichen Vorgaben aus einer europäischen Verordnung und setzt diese in nationales Recht um.

Kläger rügt fehlende Ermächtigungsgrundlage für europarechtliche Bestimmungen

Der Kläger hält die zugrundeliegenden europarechtlichen Bestimmungen der Verordnung für ungültig. Er meint, der Verordnung fehle die Ermächtigungsgrundlage. Darüber hinaus sei das Europäische Parlament nicht ordnungsgemäß angehört worden. Außerdem werde in unverhältnismäßiger Weise in das europarechtlich geschützte Recht auf Datenschutz eingegriffen.

Verwaltungsgericht erbittet Vorabentscheidung des EuGH

Zur Klärung dieser Fragen hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschlossen, das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einzuholen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online

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