wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 16.01.2020
17 K 2200/18 -

AfD-Politiker hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister

Strenge Vorgaben für Eintragung einer Auskunftssperre nicht erfüllt

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass einem Mitglied des Vorstandes des Landesverbandes der "Alternative für Deutschland" (AfD) in Nordrhein-Westfalen kein Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister seines Wohnortes zusteht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist stellvertretender Sprecher des Landesverbandes der AfD. Er befürchtet unter Berufung auf seine Parteizugehörigkeit und eine Reihe von Übergriffen mutmaßlicher Linksextremisten auf Vertreter seiner Partei ebenfalls Opfer von Bedrohungen und Übergriffen zu werden. Mit seiner Klage verlangte er von seiner Heimatstadt Fröndenberg die Eintragung einer Auskunftssperre in deren Melderegister. Folge der Eintragung einer solchen Auskunftssperre ist, dass die Meldebehörde eine Auskunft insbesondere über die Wohnanschrift des Betroffenen, die grundsätzlich von Jedermann voraussetzungslos eingeholt werden kann, nur nach dessen vorheriger Anhörung und nur dann erteilten darf, wenn eine Gefährdung des Betroffenen ausgeschlossen ist.

VG verneint Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass für die Eintragung einer Auskunftssperre nach bestehender Rechtslage strenge Vorgaben gelten, die im Falle des Klägers nicht erfüllt seien. Da der Kläger sich zur Begründung der vom Gesetz für eine Auskunftssperre geforderten Gefährdungslage ausschließlich auf seine Parteizugehörigkeit bzw. seine Funktionärstätigkeit für die AfD berufe, könne nach aktueller Rechtsprechung eine Auskunftssperre nur verlangt werden, wenn Tatsachen festgestellt werden könnten, die die Gefahrenprognose rechtfertigten, dass jedes Parteimitglied bzw. jeder Parteifunktionär in einer vergleichbaren Gefährdungslage ist. Dies konnte das Gericht nicht feststellen. Zwar sei aktuell eine generelle gesellschaftliche Tendenz zur Verunglimpfung und Bedrohung von politischen Verantwortungsträgern auszumachen. Jedoch belege weder das vom Kläger vorgelegte Zahlenmaterial noch die durch das Gericht ergänzend eingeholten Zahlen u.a. des Landeskriminalamtes, dass in Nordrhein-Westfalen jeder politische Funktionsträger egal welcher Parteizugehörigkeit ungeachtet seiner konkret-individuellen Umstände mit Übergriffen aus dem gegnerischen politischen Lager rechnen müsse. Konkrete individuelle Umstände aus seinem politischen Tätigkeits- oder Lebensumfeld, die für ihn eine hinreichende Gefahrenlage begründen würden, vermochte der Kläger im Übrigen nicht darzulegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gelsenkirchen_17-K-220018_AfD-Politiker-hat-keinen-Anspruch-auf-Eintragung-einer-Auskunftssperre-im-Melderegister.news28317.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28317 Dokument-Nr. 28317

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.