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Ein von der Polizeidirektion Osnabrück verfügtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wurde auf Antrag des stellvertretenden Bundesschatzmeisters der Alternative für Deutschland (AfD) vorläufig ausgesetzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Osnabrück bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall wandte sich der stellvertretende Bundesschatzmeisters der
Das Verwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es an zwingenden dienstlichen Gründen für ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ ra-online
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Dokument-Nr. 24965
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