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Die Zehn-Wochen-Grenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes Baden-Württemberg (ZwEWG) ist nicht bereits dann überschritten, wenn die Wohnung für mehr als zehn Wochen auf einer Buchungsplattform zur Vermietung angeboten wird. Vielmehr kommt es darauf an, ob die Wohnung tatsächlich für mehr als zehn Wochen von Feriengästen genutzt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2023 wurde einem Wohnungsmieter in Baden-Württemberg untersagt, seine Wohnung als
Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied zu Gunsten des Antragstellers. Dieser zweckentfremde seine Wohnung nicht. Die Wohnung werde zu
Es sei nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht davon auszugehen, dass eine Wohnung auch in den Zeiträumen nicht zu
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33169
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