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Die zweitweise Vermietung der Wohnung während der beruflichen Abwesenheit stellt eine genehmigungsfähige Zweckentfremdung dar. Das Vorliegen einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung beim Wohnungsinhaber ist nicht erforderlich. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach sei die
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied zu Gunsten der Klägerin. Die
Die Befolgung der Verfügung der Beklagten führe allein dazu, so der Verwaltungsgerichtshof, dass die Wohnung über den gestatteten Vermietungszeitraum von acht Wochen hinaus leer stünde. Die Zielsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes, nämlich Wohnraum zu erhalten, werde damit nicht erreicht. Es liege somit eine unzulässige Beschränkung des Eigentumsgrundrechts der Klägerin vor.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2021
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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