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Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Hessische Beamtenbesoldung nicht verfassungswidrig ist. Das Gericht wies damit die Klagen zweier hessischer Landesbeamter gegen das Land Hessen zurück.
Geklagt hatten jeweils ein
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beschäftigte sich als erstes hessisches Verwaltungsgericht mit diesen Klagen und konnte im Ergebnis keine
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass unter Zugrundelegung der grundlegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 (Az.: 2 BvL 17/09; 18/09; 3/12; 4/12; 5/12; 6/12; 1/14 betr. die Richterbesoldung) und vom 17. September 2015 (Az.: 2 BvL 19/09; 20/09; 5/13; 20/14 betr. verschiedene Besoldungsgruppen der A Besoldung) keine verfassungswidrige Unteralimentation bei den Klägern festzustellen sei. Bei Anlegung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe stelle sich die hessische
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main/ra-online
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Dokument-Nr. 25649
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