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Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen, für die Richterbesoldung in den Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 gilt dies jedenfalls für die Jahre 2009 bis 2015. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und dem Bundesverfassungsgericht insgesamt acht Verfahren zur Besoldung im Land Berlin zur Entscheidung vorgelegt.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Polizei- und Feuerwehrbeamte sowie
Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts erweist sich die
Die danach anzustellende Gesamtbetrachtung ergibt ein einheitliches Bild und lässt vernünftige Zweifel am Vorliegen einer verfassungswidrigen Unteralimentation nicht zu. Zunächst zeigt der Vergleich mit den durchschnittlichen Einkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit entsprechender Qualifikation und Verantwortung, dass die Beamten und
Bei der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 24931
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