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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Auto-Kennzeichen "HH 1933" durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingezogen werden durfte, da es an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft erinnert und daher sittenwidrig ist.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Straßenverkehrsamt des Kreises Viersen das
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Eilrechtschutzverfahren festgestellt, dass das Straßenverkehrsamt bei der Einziehung des Kennzeichens rechtmäßig gehandelt hat. Der durchschnittliche Bürger assoziiere "HH 1933" mit dem Nationalsozialismus im Dritten Reich. 1933 sei das Jahr, das zeitgeschichtlich für die Machtergreifung der Nationalsozialisten stehe, und "HH" sei eine Abkürzung des im Dritten Reich üblichen Grußes "Heil Hitler", die in der rechtsextremistischen Szene verwendet werde.
Nur soweit das Straßenverkehrsamt den Halter zugleich dazu verpflichtet hat, die alten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27361
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