wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2020
6 K 1480/19 -

Kein Anspruch auch Parkerleichterung wegen Einschränkung der Gehfähigkeit nach Dialyse

Bundesweite Parkerleichterung erfordert Merkzeichen G und B

Wegen einer Einschränkung der Gehfähigkeit nach einer Dialyse besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Parkerleichterung. Für eine bundesweite Parkerleichterung ist das Merkzeichen G und B erforderlich. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein in Nordrhein-Westfalen lebender schwerbehinderter Mann im Oktober 2018 eine Parkerleichterung (aG light). Er begründete dies mit seinem Nierenleiden und seiner Dialysepflicht. Er müsse mehrmals wöchentlich zur Dialyse und sei danach so geschwächt, dass er sich nur mit Gehhilfen fortbewegen könne. Der Mann hatte einen Grad der Behinderung von 100 und führte das Merkzeichen G. Nachdem die zuständige Behörde den Antrag auf Gewährung einer Parkerleichterung ablehnte, erhob der Mann Klage.

Kein Anspruch auf bundesweite Parkerleichterung

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Kläger. Ihm stehe zunächst kein Anspruch auf eine bundesweite Parkerleichterung zu. Er zähle nicht zu dem Personenkreis, der in der VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO genannt ist. Für eine bundesweite Parkerleichterung sei sowohl das Merkzeichen G als auch das Merkzeichen B erforderlich.

Kein Anspruch auf Parkerleichterung in NRW

Dem Kläger sei auch keine Parkerleichterung nur in Nordrhein-Westfalen zu gewähren, so das Verwaltungsgericht. Zwar genüge dort lediglich das Merkzeichen G. Hinzukommen müsse aber ein Mindestgrad der Behinderung für einzelne Funktionsstörungen. Dies sei hier nicht gegeben. Dem Kläger sei für die Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirkten, nur ein Grad von 20 zuerkannt worden. Notwendig sei aber ein Grad von 80 oder 70 mit Zusatzbehinderung.

Kein Vorliegen einer atypischen Besonderheit

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehen beim Kläger auch keine atypischen Besonderheiten, die ein Abweichen von den Fallgruppen der Verwaltungsvorschrift rechtfertigen können. Die Behinderungen des Klägers betreffen in erster Linie Einschränkungen seines Allgemeinzustands, die sich auch in seine Gehfähigkeit niederschlagen. Diese Art der Beeinträchtigung begründe aber keinen Ausnahmefall. Der Transport zu und von der Dialyse gehöre als Krankenfahrten zu den Leistungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung zahle.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Duesseldorf_6-K-148019_Kein-Anspruch-auch-Parkerleichterung-wegen-Einschraenkung-der-Gehfaehigkeit-nach-Dialyse~N28671

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28671 Dokument-Nr. 28671

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.