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Wegen einer Einschränkung der Gehfähigkeit nach einer Dialyse besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Parkerleichterung. Für eine bundesweite Parkerleichterung ist das Merkzeichen G und B erforderlich. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein in Nordrhein-Westfalen lebender schwerbehinderter Mann im Oktober 2018 eine
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Kläger. Ihm stehe zunächst kein Anspruch auf eine bundesweite
Dem Kläger sei auch keine
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehen beim Kläger auch keine atypischen Besonderheiten, die ein Abweichen von den Fallgruppen der Verwaltungsvorschrift rechtfertigen können. Die Behinderungen des Klägers betreffen in erster Linie Einschränkungen seines Allgemeinzustands, die sich auch in seine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28671
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