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Ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "G" und "B" genügt ohne Vorliegen einer Gehbehinderung nicht für eine Parkerleichterung. Auch eine Orientierungslosigkeit wegen einer geistigen Behinderung ändert daran nichts. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Bürger im Jahr 2019 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auf die Gewährung einer
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies den Antrag des Klägers zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf die begehrte
Zwar müsse die Behörde eine auf den Einzelfall bezogene gesonderte Ermessenserwägung anstellen, so das Oberverwaltungsgericht, wenn eine atypische Fallkonstellation vorliegt. Jedoch sei ein solcher Fall nicht wegen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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