wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2018
15 K 1130/16 -

Leih­frist­über­schreitung: Professorin muss 2.250 Euro Gebühren an Hochschulbibliothek zahlen

Festsetzung von Säumnis- und Verwaltungsgebühren je Buch bei Leih­frist­über­schreitung von mehr als 30 Tagen widerspricht nicht Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein an eine Hochschullehrerin gerichteter Gebührenbescheid einer Hochschulbibliothek wegen Leih­frist­über­schreitung rechtmäßig ist. Die gegen den Bescheid gerichtete Klage wurde damit abgewiesen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Hochschullehrerin zu Forschungszwecken 50 Bücher aus der Bibliothek der Hochschule Niederrhein ausgeliehen und diese erst mehr als 30 Tage nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben. Die Hochschulbibliothek zog sie daraufhin zu einer Zahlung von Gebühren in Höhe von 2.250 Euro heran.

Auch Freiheit von Forschung und Lehre berechtigt nicht zur Rückgabe der Bücher erst nach Ende der Leihfrist

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestehen hiergegen keine rechtlichen Bedenken. Aus der durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verbürgten Freiheit von Forschung und Lehre - auf welche sich die Hochschullehrerin zur Begründung der Klage berufen hatte - folge zwar ein Anspruch der Klägerin darauf, dass die Hochschule ihr als Hochschullehrerin die Mittel zur Verfügung stelle, die sie für Forschung und Lehre benötige. Dieser Anspruch berechtige sie aber nicht dazu, zu Forschungszwecken aus der Hochschulbibliothek ausgeliehene Bücher erst nach dem Ende der Leihfrist zurückzugeben, ohne von der vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine Verlängerung der Leihfrist zu beantragen. Die Gebührenforderung der Hochschule ist nach Auffassung des Gerichts auch der Höhe nach rechtmäßig. Die in der Gebührenordnung der Hochschulbibliothek vorgesehene Festsetzung von Säumnisgebühren von 20 Euro und einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro je Buch bei einer Leihfristüberschreitung von mehr als 30 Tagen widerspreche im Besonderen nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Duesseldorf_15-K-113016_Leihfristueberschreitung-Professorin-muss-2250-Euro-Gebuehren-an-Hochschulbibliothek-zahlen~N26625

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26625 Dokument-Nr. 26625

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.