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Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 19.09.2013
VG 1 L 219/13 -

Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH muss Interna des Aufsichtsrates teilweise offenbaren

Journalist hat Anspruch auch Auskunft über Informationen des Aufsichtsrates über Verzögerungen beim Flughafenbau

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat entschieden, dass die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH einem Journalisten Auskunft darüber erteilen muss, wann die Mitglieder des Aufsichtsrates über welche Verzögerungen bei dem Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg informiert wurden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Journalist einer Tageszeitung zunächst einen Anspruch auf Überlassung von Kopien aller Unterlagen geltend gemacht, welche den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (Antragsgegnerin) seit dem 1. Januar 2011 hinsichtlich des Ausbaus und der geplanten Inbetriebnahme des Flughafens Berlin-Brandenburg zur Verfügung gestellt worden waren.

Journalist kann sich nicht auf Brandenburgisches Pressegesetz berufen

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat dieses Begehren abgelehnt. Dem Antragsteller fehle es insoweit an einem Anspruch, insbesondere könne er sich auch nicht auf das Brandenburgische Pressegesetz berufen, weil das Begehren die gesetzlich vorausgesetzte Konkretisierung der verlangten Auskünfte vermissen lasse.

Informationen über Verzögerung am Bau müssen herausgegeben werden

Dem Hilfsantrag hat das Gericht jedoch entsprochen und der Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung im Wesentlichen aufgegeben, dem Antragsteller mitzuteilen, wann die Mitglieder des Aufsichtsrates über welche Verzögerungen bei dem Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg informiert wurden und welche Begründung für die Verzögerungen jeweils gegeben wurde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Cottbus/ra-online

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