wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28.06.2013
VG 9 L 246.13 und VG 9 L 181.13 -

Gemeinsame Einschulungs­bereiche müssen altersangemessene Schulwege von jedem Wohnort zu jeder Grundschule sicherstellen

Zuschnitt der Einschulungs­bereiche in Berlin-Mitte fehlerhaft

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Zuschnitt der Einschulungs­bereiche im Bezirk Berlin-Mitte teilweise gegen den Grundsatz altersangemessener Schulwege verstößt und hat daher mehreren Schulanfängern die Aufnahme in die von ihnen begehrte Wunschschule zugesprochen.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat verschiedene Schulen des Bezirks zu gemeinsamen Einschulungsbereichen zusammengefasst. Zum Einschulungsbereich 07 gehören die Grundschule am Arkonaplatz, die Kastanienbaum-Grundschule, die Grundschule am Koppenplatz, die Papageno-Grundschule, die Gustav-Falke-Grundschule, die Vineta-Grundschule und die Heinrich-Seidel-Grundschule. Mehrere im früheren Einschulungsbereich der Grundschule am Arkonaplatz wohnende Schulanfänger hatten sich um die Aufnahme in diese Schule bemüht, waren aber gescheitert, weil sie die für gemeinsame Einschulungsbereiche geltenden Aufnahmekriterien nicht erfüllten und zudem kein Losglück hatten.

Gemeinsame Einschulungsbereiche lassen rechtswidrig Grundsatz der altersangemessenen Schulwege unberücksichtigt

Das Verwaltungsgericht Berlin gab den Eilanträgen auf Aufnahme in diese Schule statt. Die gemeinsamen Einschulungsbereiche seien rechtswidrig, weil diese den Grundsatz der altersangemessenen Schulwege unberücksichtigt ließen. Auch im Fall gemeinsamer Einschulungsbereiche müssten altersangemessene Schulwege von jedem Wohnort zu jeder Grundschule bestehen, die von Schulanfängern unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten zu Fuß zu bewältigen seien.

Fußweg von mehr als 45 Minuten zur Schule zu lang

Der Zuschnitt des Einschulungsbereichs lasse diesen Grundsatz außer Acht. So müssten z.B. Kinder, die im Postleitzahlenbezirk 10178 wohnten und die Heinrich-Seidel-Grundschule besuchen sollten, einen Schulweg von mehr als 3 km und damit einen mehr als 45-minütigen Fußweg in Kauf nehmen. Zahlreiche weitere Schulwege betrügen mehr als 2 km und seien daher ebenfalls zu lang.

In einem anderen Fall beanstandete das Gerichts zwar den Zuschnitt des Einschulungsbereichs 04, sprach dem Antragsteller aber keinen Platz in der beantragten Hansa-Grundschule zu, weil er nicht im früheren Einschulungsbereich dieser Schule wohne und andere Kinder Vorrang gehabt hätten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-9-L-24613-und-VG-9-L-18113_Gemeinsame-Einschulungsbereiche-muessen-altersangemessene-Schulwege-von-jedem-Wohnort-zu-jeder-Grundschule-sicherstellen.news16175.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16175 Dokument-Nr. 16175

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.