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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Beschwerdeverfahren den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. Juli 2008 bestätigt, nach dem die Einrichtung eines gemeinsamen Einschulungsbereichs für mehrere Grundschulen im Ortsteil Moabit des Bezirks Mitte von Berlin unzulässig ist. Zum Inhalt des Beschlusses des Verwaltungsgerichts wird auf den Beschluss vom 15. Juli 2008 verwiesen.
Auch das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Berliner Schulgesetz die Einrichtung eines gemeinsamen Einschulungsbereichs nicht vorsehe und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport nicht ermächtigt sei, eine solche Regelung im Verordnungswege - hier in der Grundschulverordnung - zu erlassen. Damit stehe dem betroffenen Schüler, der in unmittelbarer Nähe zu einer der im gemeinsamen Einschulungsbereich zusammengefassten Grundschulen wohne, ein Anspruch auf Einschulung an dieser Grundschule zum kommenden Schuljahr 2008/2009 zu.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 20/08 des OVG Berlin-Brandenburg vom 21.08.2008
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Dokument-Nr. 6565
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