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Die Zusammenlegung von acht Grundschulen zu einem gemeinsamen Einschulungsbereich im Bezirk Mitte und daraus entstehende Schulwege von mehr als vier Kilometer für Schulanfänger, ist rechtswidrig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit im Ergebnis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin und wies die hiergegen gerichteten Beschwerden des Bezirks Mitte zurück.
Dem Berliner
Da die Länge der Schulwege im gemeinsamen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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