kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Berliner "Spätis" typischerweise allgemein und unspezifisch auf die Versorgung der näheren Umgebung und nicht auf den spezifischen Bedarf von Touristen ausgerichtet sind. Daher dürfen sie weiterhin sonntags grundsätzlich nicht öffnen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Inhaberin eines Einzelhandelsgeschäftes im Berliner Stadtteil Charlottenburg-Wilmersdorf. Sie hatte ihren Laden an mehreren Sonntagen im Jahr 2016 geöffnet und dabei neben Berlin-Artikeln, Postkarten und Erfrischungsgetränken u.a. auch Spirituosen in großen Flaschen, H-Milch, Toastbrot, Zucker, Honig und Kaffee in 500g-Verpackungen angeboten. Daraufhin hatte ihr das Bezirksamt weitere Sonntagsöffnungen untersagt und im Falle der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500 Euro angedroht.
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Maßnahmen des Bezirksamtes. Nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Eine Ausnahme macht das Gesetz u.a. für Verkaufsstellen, die für den Bedarf von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-4-K-35718_Berliner-Spaetis-muessen-sonntags-geschlossen-bleiben~N27593
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 27593
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.