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Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden, dass die für Sonntag, den 30. März 2014, verfügten Sonntagsöffnung von Ladengeschäften, aus Anlass der Ausstellung: "Darmstadt Mobil - die Mobilitätsausstellung" rechtswidrig ergangen ist.
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass nicht hinreichend plausibel nachgewiesen sei, dass die geplante Mobilitätsausstellung auch ohne die geplante
Das Gericht vermisste diesbezüglich eine realistische Prognose des zu erwartenden Besucherandranges. Äußerungen des Veranstalters, des Vereins "Darmstadt Citymarketing e. V." legten den Schluss nahe, dass nicht die geplante "Mobilitätsausstellung" die Hauptsache sei, sondern dass es in der Hauptsache darum gehe, dem Einzelhandel einen umsatzstarken Verkaufssonntag zu bescheren. Dies sei mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten besonderen Schutz der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Darmstadt/ra-online
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Dokument-Nr. 17926
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