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Stellt ein Polizeianwärter Videos ins Internet, die den Eindruck betrügerischen Verhaltens vermitteln, rechtfertigt dies Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeidienst und damit seine Entlassung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 21-jährige Antragsteller wurde im Oktober 2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Kriminalkommissaranwärter ernannt und zum Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst der Berliner Kriminalpolizei zugelassen. Im Jahr 2018 stellte er ein Video bei
Den hiergegen erhobenen Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Berlin zurück. Die Entlassung sei nicht zu beanstanden, weil der Polizeianwärter durch sein Verhalten gegen seine Kernpflichten als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
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