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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 21.11.2014
1 L 710/14 -

Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis wegen latent rassistischer Grundhaltung rechtmäßig

Polizeianwärter für den Polizei­vollzugs­dienst charakterlich ungeeignet

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Polizeianwärter, bei dem eine menschenverachtende Grundhaltung mit rechtsextremen, zumindest aber latent rassistischen Tendenzen festgestellt wurde, für den Polizei­vollzugs­dienst charakterlich ungeeignet ist und eine Entlassung des Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis daher offensichtlich rechtmäßig ist.

Dem angehenden Polizisten des zugrunde liegenden Verfahrens war vom Polizeipräsidenten vorgeworfen worden, eine menschenverachtende Grundhaltung mit rechtsextremen, zumindest aber latent rassistischen Tendenzen zu haben. Er sei daher für den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen charakterlich ungeeignet.

Äußerungen des Antragstellers lassen fehlende charakterliche Eignung für Polizeivollzugsdienst erkennen

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Aachen ist diese Einschätzung nicht zu beanstanden. Allein die Äußerungen des Antragstellers, unter anderem gegenüber einer Kommilitonin, ließen die fehlende charakterliche Eignung erkennen. Diese Bewertung werde gestützt durch den Umstand, dass er ein Hakenkreuz in einen Textmarker der Kommilitonin geritzt habe und offenbar bisher nicht in der Lage sei, dieses Verhalten als schwere Verfehlung gegen seine dienstlichen Verpflichtungen als Polizeivollzugsbeamter des Landes zu erkennen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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