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Das Bezirksamt Neukölln muss einem Berliner Journalisten Auskunft über die Mitwirkung seiner Bediensteten geben, die in Nebentätigkeit an der Erstellung des Buches "Neukölln ist überall" beschäftigt gewesen sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky das
Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilbegehren statt. Nach dem Berliner Pressegesetz seien alle Behörden verpflichtet, der Presse zur Erfüllung ihrer Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Die begehrte
Damit gehe es bei der begehrten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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