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Die Landesregierung ist nicht dazu verpflichtet, einem Journalisten Auskunft auf die Frage zu erteilen, in welcher Form der damalige Ministerpräsident Christian Wulff eine Antwort zu seiner geschäftlichen Beziehungen zu Egon Geerkens freigegeben hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrte ein
Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte sowohl den Haupt- als auch den Hilfsantrag ab. Hinsichtlich des Hauptantrages (Hergabe einer Farbkopie des Entwurfs der Antwort auf die Landtagsanfrage) stehe dem Antragsteller kein Anordnungsanspruch zur Seite. Aus § 4 Abs. 1 NPresseG lasse sich ein Anspruch auf eine bestimmte Form der Auskunftserteilung nicht ableiten. Der verfolgte presserechtliche Anspruch auf
Für den auf eine solche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
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Dokument-Nr. 13083
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