wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.11.2015
VG 27 L 179.15 -

Bundespräsident ist Presse gegenüber nicht zur Auskunft zu Gesetz­gebungs­verfahren verpflichtet

Veröffentlichung der Vorüberlegungen würde Integrations­funktion des Bundespräsidenten in Frage stellen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Bundespräsidialamt einem Pressevertreter keine Auskunft zu etwaigen Bedenken des Bundespräsidenten zu Gesetz­gebungs­vorhaben geben muss.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens, ein Berliner Journalist, bat das Bundespräsidialamt im April 2015 um Mitteilung u.a. der verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten am Betreuungsgeldgesetz und anderen Gesetzesvorhaben in der laufenden Amtszeit. Dieses Ansinnen wies das Amt mit der Begründung zurück, dass über Ausfertigungsprüfungen und in diesem Zusammenhang angestellte formelle und materielle Erwägungen sowie einzelne Prüfungsschritte keine Auskunft erteilt werde.

Auskunftsanspruch stehen schutzwürdige Vertraulichkeitsinteressen entgegen

Das Verwaltungsgericht Berlin wies den auf die Erteilung der Auskünfte gerichteten Eilantrag zurück. Zwar müssten auch der Bundespräsident und das ihm zuarbeitende Bundespräsidialamt grundsätzlich die Presse über Geschehnisse von öffentlichem Interesse umfassend und wahrheitsgemäß informieren. Hinsichtlich der Ausfertigung von Gesetzen durch den Bundespräsidenten einschließlich der verfassungsrechtlichen Prüfung stünden dem Anspruch jedoch schutzwürdige Vertraulichkeitsinteressen entgegen. Die Veröffentlichung der Vorüberlegungen stelle die Integrationsfunktion des Bundespräsidenten in Frage. Müsste über diese Phase des Gesetzgebungsverfahrens Auskunft wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegeben werden, so würde hierdurch bei kontrovers diskutierten Gesetzen eine Diskussion wiederbelebt, die mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag beendet sein sollte. Durch eine - zudem medial verstärkte - Wiedergabe etwaiger Bedenken des Bundespräsidenten erhielten diese auch ein Gewicht, das der Rolle des Bundespräsidenten im Gesetzgebungsverfahren unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung nicht entspreche.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-27-L-17915_Bundespraesident-ist-Presse-gegenueber-nicht-zur-Auskunft-zu-Gesetzgebungsverfahren-verpflichtet.news21916.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21916 Dokument-Nr. 21916

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.