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Pressevertreter haben keinen Anspruch darauf, dass der Bundesnachrichtendienst ihnen Auskunft zum Inhalt der Selektorenliste der National Security Agency (NSA) der USA erteilt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens verlegt eine Tageszeitung. Deren Redaktionsleiter bat den
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung abgelehnt. Ein Anspruch auf die begehrte
Um die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erfüllen zu können, ist der
Um außen- und sicherheitspolitisch relevante Erkenntnisse zu gewinnen, ist der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 21386
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