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Die Berlin Partner GmbH ist als Behörde im Sinne des Presserechts anzusehen und ist daher dazu verpflichtet, einem Journalisten Auskunft darüber zu geben, welche Unternehmen mit welchen Beträgen das von Gesellschaft organisierte Hoffest des Regierenden Bürgermeisters im Jahr 2008 gesponsert haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein
Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit daraufhin übereinstimmend für erledigt erklärt haben, hatte das Verwaltungsgericht Berlin nur noch über die Kosten zu entscheiden. Das Gericht hat der Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt, weil die Klage ohne die Auskunftserteilung Erfolg gehabt hätte. Nach dem Landespressegesetz seien Behörden verpflichtet, den Vertretern der
Ein Auskunftsverweigerungsrecht habe der Beklagten schließlich nicht zugestanden, weil mit der Auskunftserteilung kein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde. Insbesondere werde bei der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 13541
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