kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Behörden müssen über ihre Tätigkeiten und Beteiligungen an Unternehmen gegenüber der Presse Auskunft geben. Das ergibt sich aus zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Arnsberg.
Der Landrat des Kreises Siegen/Wittgenstein und eine kreiseigene Beteiligungsgesellschaft sind verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über die vom Kreis gehaltenen Aktien der RWE AG, über Verkäufe entsprechender Aktien und über entsprechende Planungen zu erteilen.
Geklagt hatte ein freier Journalist, der sich unter anderem mit Energiethemen befasst. Im Jahre 2007 richtete er eine Umfrage an eine Vielzahl von Kommunen, mit der er im Einzelnen nach ihren Beteiligungen an der RWE sowie nach entsprechenden Aktienverkäufen und Planungen fragte. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen beantworteten die Beklagten die Anfragen nicht. Die daraufhin im vergangenen Jahr erhobenen Auskunftsklagen hatten jetzt Erfolg.
Das Gericht führte aus, dass nach dem
Von diesen Grundsätzen ausgehend habe der Kläger Anspruch auf die begehrten Auskünfte. Es gehe um Informationen, die der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 19.02.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Arnsberg_12-K-1360812-K-108808_NRW-Journalist-hat-Anspruch-auf-Auskunft-gegen-Kreisverwaltung~N7481
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 7481
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.