wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 30.01.2009
12 K 136/08, 12 K 1088/08 -

NRW: Journalist hat Anspruch auf Auskunft gegen Kreisverwaltung

Zum Auskunftsanspruch nach dem Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Behörden müssen über ihre Tätigkeiten und Beteiligungen an Unternehmen gegenüber der Presse Auskunft geben. Das ergibt sich aus zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Arnsberg.

Der Landrat des Kreises Siegen/Wittgenstein und eine kreiseigene Beteiligungsgesellschaft sind verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über die vom Kreis gehaltenen Aktien der RWE AG, über Verkäufe entsprechender Aktien und über entsprechende Planungen zu erteilen.

Sachverhalt

Geklagt hatte ein freier Journalist, der sich unter anderem mit Energiethemen befasst. Im Jahre 2007 richtete er eine Umfrage an eine Vielzahl von Kommunen, mit der er im Einzelnen nach ihren Beteiligungen an der RWE sowie nach entsprechenden Aktienverkäufen und Planungen fragte. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen beantworteten die Beklagten die Anfragen nicht. Die daraufhin im vergangenen Jahr erhobenen Auskunftsklagen hatten jetzt Erfolg.

Richter: Auskunftsanspruch aufgrund Pressegesetz NRW

Das Gericht führte aus, dass nach dem Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen die Behörden verpflichtet seien, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen. Bei der Auslegung dieser Vorschriften sei vor allem die im Grundgesetz verbürgte Pressefreiheit zu berücksichtigen. Deren Bedeutung werde es nicht gerecht, Auskünfte zu verweigern, wenn ein durchgreifender Grund nicht entgegenstehe. Der presserechtliche Auskunftsanspruch erstrecke sich auch auf von der öffentlichen Hand beherrschte juristische Personen des Privatrechts, sofern mit ihnen öffentliche Aufgaben erfüllt würden.

Kein Geheimhaltungsinteresse

Von diesen Grundsätzen ausgehend habe der Kläger Anspruch auf die begehrten Auskünfte. Es gehe um Informationen, die der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse dienten. Vorschriften über die Geheimhaltung stünden der Erteilung der verlangten Informationen nicht entgegen, wie das Gericht im Einzelnen dargelegt hat. Insbesondere führe nicht jede Geheimhaltungsvorschrift zugleich zu einem Auskunftsverweigerungsrecht. Bei der Auslegung dieser Bestimmungen sei vielmehr das Gewicht der betroffenen Rechtsgüter abzuwägen. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse würden im vorliegenden Fall nicht berührt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 19.02.2009

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Arnsberg_12-K-1360812-K-108808_NRW-Journalist-hat-Anspruch-auf-Auskunft-gegen-Kreisverwaltung~N7481

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7481 Dokument-Nr. 7481

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.