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Die Kosten für die Herstellung des Tilla-Durieux-Parks, einer Grünanlage in Berlin-Tiergarten sind vorläufig von den Anliegern zu tragen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in drei Eilverfahren.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Bezirksamt Mitte von Berlin im Jahre 2003 den Tilla-Durieux-Park fertiggestellt, der südlich des Potsdamer Platzes auf dem Gelände des ehemaligen Potsdamer Bahnhofs liegt und eine Größe von etwa 24.000 qm hat. Der Park besteht im Wesentlichen aus zwei unregelmäßig geneigten "Grasskulpturen", zwischen denen sich ein breiter Durchgang mit mehreren Wippen befindet. Der Erschließungsaufwand (ohne Grunderwerbskosten) beläuft sich nach der Berechnung der Behörde einstweilen auf etwa 3 Mio. Euro.
Verschiedene
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin durften die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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