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Auch Eigentümer bei denen zwischen Grundstück und Straße nur ein Grünstreifen den Zugang zum Grundstück ermöglicht, sind verpflichtet einen Straßenerschließungsbeitrag zu bezahlen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Sämtliche Eigentümer von Grundstücken, die durch eine Anbaustraße erschlossen werden, sind für diese beitragspflichtig. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, den Kostenaufwand für die Straßenherstellung (abzüglich eines geringen Eigenanteils) auf die betroffenen Grundstücke umzulegen und dafür einen vorteilsbezogen angemessenen Maßstab zu wählen. Für das Erschlossensein genügt es in Wohngebieten regelmäßig, dass das
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr für eine Ortsstraße in einer ländlichen Gemeinde im Landkreis Landsberg/Lech festgestellt, dass die Zugangsmöglichkeit auch dann ausreichend vorhanden ist, wenn sich zwischen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Landesanwaltschaft Bayern vom 13.07.2009
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Dokument-Nr. 8137
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