wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.01.2016
VG 1 K 255.13 -

PRO NRW durfte in Verfassungs­schutz­bericht 2012 genannt werden

Partei verfolgt Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bürgerbewegung PRO Nordrhein-Westfalen (PRO NRW) im Verfassungs­schutz­bericht 2012 genannt werden durfte.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die Bürgerbewegung PRO NRW, ist in dem vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2012 im Kapitel "Rechtsextremismus" aufgeführt und wird dort vor allem als islamfeindlich beschrieben. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage. Sie hält ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht nicht für gerechtfertigt, weil die Werte des Grundgesetzes selbstverständliche Grundlage ihrer Politik seien. Jede Form von menschenverachtendem Rassismus und jede Migrantenfeindlichkeit lehne sie ab. Die Kritik an einer Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme und eine fundierte Islamkritik müsse jedoch zulässig sein. Es sei nicht zutreffend, dass sie Muslime pauschal diskriminiere und deren Menschenwürde verletze sowie deren Recht auf freie Religionsausübung einschränken wolle.

Partei propagiert aggressives Feindbild Islam und grenzt Muslime aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder Abstammung aus

Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Die Partei verfolge Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die darauf gerichtet seien, Verfassungsgrundsätze, insbesondere die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte zu beseitigen. Es sei insbesondere zutreffend, dass sie ein aggressives Feindbild Islam propagiere und Muslime aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder Abstammung ausgrenzen wolle. Auch für die Einschätzung, dass Fremde pauschal für gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht und diffamiert würden, gebe es genügend Belege. Etwaige anderslautende Erklärungen der Partei seien nicht geeignet, diese Einschätzung zu entkräften, weil es sich um bloße Lippenbekenntnisse handele. Zu anderen rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien im Ausland - etwa der belgischen "Vlaams Belang" oder der "Freiheitlichen Partei Österreichs" - pflege PRO NRW freundschaftliche Beziehungen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-1-K-25513_PRO-NRW-durfte-in-Verfassungsschutzbericht-2012-genannt-werden~N22131

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22131 Dokument-Nr. 22131

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.