wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.10.2015
10 B 15.1320 und 10 B 15.1609 -

Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Erkenntnisse des Staatsministeriums begründeten nicht nur "bloßen Verdacht" verfassungs­feind­licher Bestrebungen der Partei

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass die Aufnahme des Landesverbands Bayern der Partei "Die Freiheit" in den Verfassungs­schutz­bericht 2013 rechtmäßig ist. Auch die Aussagen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zur verfassungs­schutz­relevanten "Islamfeindlichkeit" der Partei bestätigte das Gericht als rechtmäßig.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die Partei "Die Freiheit", wird seit dem Frühjahr 2013 durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Laut Verfassungsschutzbericht 2013 verfolge die Klägerin verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Bestrebungen und wende sich mit pauschal diffamierenden Äußerungen gegen Mitbürger islamischer Religionszugehörigkeit. "Die Freiheit" Bayern differenziere in ihren Verlautbarungen in der Regel nicht zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus als politischer Ideologie. Der Koran werde als "das gefährlichste Buch der Welt" verunglimpft.

Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Aufnahme der Partei in Verfassungsschutzbericht

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit der Aufnahme des Landesverbands Bayern der Partei "Die Freiheit" in den Verfassungsschutzbericht 2013 bestätigt. Zur Begründung legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Betätigungsfreiheit und Chancengleichheit politischer Parteien in der Entscheidung des Grundgesetzes für eine "streitbare Demokratie" ihre Schranken fänden. Das staatliche Informationshandeln messe sich vorliegend an den einschlägigen Normen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, nach denen die Öffentlichkeit über tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen und Tätigkeiten unterrichtet wird, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.

Partei schränkt Religionsfreiheit der in der Bundesrepublik lebenden Muslime ein

Die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vorgelegten Erkenntnisse begründeten nicht nur einen "bloßen Verdacht" verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Klägerin. Es ergäben sich vielmehr hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin in einer mit dem Grundgesetz unvereinbaren Weise die Religionsfreiheit der in der Bundesrepublik lebenden Muslime einschränken und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung insoweit außer Geltung setzen wolle.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2015
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_10-B-151320-und-10-B-151609_Partei-Die-Freiheit-darf-vom-Verfassungsschutz-beobachtet-werden.news21896.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21896 Dokument-Nr. 21896

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.