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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage der Partei "Bürgerbewegung pro NRW" ("pro NRW") gegen deren Erwähnung in dem Verfassungsschutzbericht 2009 sowie in dem Zwischenbericht 2010 abgewiesen und ihr - soweit sie gegen die Erwähnung der Partei in dem Verfassungsschutzbericht 2010 gerichtet war - teilweise stattgegeben.
In der Urteilsbegründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass das beklagte Land berechtigt gewesen sei, zum Zwecke der erforderlichen Aufklärung der Öffentlichkeit in dem
Als
Hinsichtlich zweier von der Kammer im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 15948
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