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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat entschieden, dass ein Passentzug, der wegen des Verdachts der beabsichtigten Teilnahme am Bürgerkrieg (Jihad) in Syrien auf Seiten der radikalen Islamisten erfolgte, rechtmäßig ist.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg begründete die Entscheidung mit der Einbindung des Klägers in ein salafistisches Netzwerk. Diese dokumentiere sich unter anderem durch ein im Internet veröffentlichtes Video, in dem der Kläger zur Ausreise nach Syrien aufrufe. Zudem werde der Kläger in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren beschuldigt, Mitglied einer Bande zu sein, die sich zur Begehung von Straftaten zusammengeschlossen habe, um mit der jeweiligen Tatbeute den Jihad zu unterstützen. Für die Ausreiseabsicht des Klägers spreche, dass er nachweislich bereits einmal in das türkisch-syrische Grenzgebiet gereist sei und sich vermutlich über mehrere Wochen hinweg in Syrien aufgehalten habe.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online
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