wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Wesel, Urteil vom 09.01.2014
5 C 56/13 -

Unfall auf Radweg zwischen zwei Fahrradfahrern: Radfahrer ohne Fahrradhelm trifft kein Mitverschulden an Unfallfolgen

Keine generelle Helmpflicht für Radfahrer auf Radweg

Einem Radfahrer ist nicht deswegen ein Mitverschulden an den Folgen eines Unfalls auf einem Radweg anzulasten, weil er keinen Fahrradhelm getragen hat. Denn es besteht für Freizeitfahrer weder eine gesetzliche Pflicht, noch eine Obliegenheit auf einem Radweg einen Fahrradhelm zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wesel hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2012 kam es zwischen zwei Radfahrern zu einem Unfall, nach dem einer der Fahrradfahrer während der Fahrt versuchte seine im Pedal verhakte Hose zu befreien. Der andere Radfahrer fiel aufgrund des Zusammenstoßes seitlich auf seinen Hinterkopf und verletzte sich. Aufgrund dessen klagte er auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der beklagte Fahrradfahrer wiederum meinte, dem Kläger sei ein Mitverschulden anzulasten, da er keinen Fahrradhelm trug.

Kein Mitverschulden wegen fehlenden Fahrradhelms

Das Amtsgericht Wesel entschied zu Gunsten des Klägers. Diesem habe ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zugestanden. Ein Mitverschulden sei ihm nicht anzulasten gewesen. Zwar sei ein Fahrradhelm geeignet Kopfverletzungen zu verhindern oder zu mildern. Eine gesetzliche Pflicht zum Tragen bestehe aber dennoch nicht.

Kläger war keine Obliegenheitsverletzung anzulasten

Dem Kläger sei nach Ansicht des Amtsgerichts auch deswegen kein Mitverschulden anzulasten gewesen, weil er gegen eine Obliegenheit verstoßen habe. Eine solche Pflicht gegen sich selbst bestehe bisher nur für Renn- und sportlich ambitionierte Fahrer, die sich aufgrund ihrer Fahrweise höheren Risiken aussetzen. Eine Helmpflicht für unter 15-jährige und über 65-jährige angesichts eventueller motorischer oder psychologischer Defizite sei ebenfalls zu verneinen.

Generelle Helmpflicht auf Kraftfahrstraßen möglich

Soweit das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 05.06.2013 - 7 U 11/12 - eine generelle Helmpflicht für Radfahrer annahm, so habe dies nach Auffassung des Amtsgerichts nicht für diesen Fall gegolten. Denn im dortigen Fall habe sich der Unfall auf einer Kraftfahrstraße und zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Radfahrer ereignet. Im vorliegenden Fall sei es aber zu einem Zusammenstoß auf einem Radweg gekommen. Dort seien die Gefahren generell niedriger einzustufen, als auf einer Kraftfahrstraße.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2014
Quelle: Amtsgericht Wesel, ra-online (zt/NJW-RR 2014, 595/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DAR 2014, 535Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 2014, Seite: 535
  • NJW-RR 2014, 595Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2014, Seite: 595
  • NZV 2014, 311Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2014, Seite: 311

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Wesel_5-C-5613_Unfall-auf-Radweg-zwischen-zwei-Fahrradfahrern-Radfahrer-ohne-Fahrradhelm-trifft-kein-Mitverschulden-an-Unfallfolgen.news18340.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18340 Dokument-Nr. 18340

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.