kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Verstößt ein Fahrradfahrer gegen ihm obliegende gravierende Pflichten, so kann dieses Verhalten so schwer wiegen, dass ihn bei einem Unfall die alleinige Haftung trifft und die Betriebsgefahr des Autofahrers vollständig dahinter zurücktritt. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr eine Fahrradfahrerin Ende Juni 2011 zunächst auf der linken Seite der Münchner Straße in Kirchheim auf dem dafür vorgesehenen Radweg. An der Kreuzung zum Heimstettner Moosweg wollte sie links in diesen einbiegen. Dabei befuhr sie die - aus ihrer Sicht -
Bevor sie dieses Vorhaben ausführen konnte, kam ihr jedoch ein Mercedes entgegen. Dieser erfasste die Radfahrerin. Sie erlitt zahlreiche Prellungen am Rücken und großflächige Hämatome. Sie verlangte daher von der Mercedesfahrerin 1.500 Euro
Die Radfahrerin erhob Klage vor dem Amtsgericht München. Der zuständige Richter wies diese jedoch ab. Das Verschulden der Radfahrerin sei so überwiegend, dass eine
Hier sei die Radfahrerin nach links in eine Fahrbahn eingebogen, welche ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehalten sei. Sie hätte die Absicht gehabt, diese ein kurzes Stück zu befahren und erst dann auf "ihre" Seite zu wechseln. Die Mercedesfahrerin dagegen hätte nicht mit Gegenverkehr rechnen müssen. In der Kreuzung habe sich eine Verkehrsinsel befunden und die Verkehrsteilnehmer auf dem Heimstettner Moosweg hätten darauf vertrauen dürfen, dass andere Verkehrsteilnehmer diese Insel vorschriftsmäßig umfahren und dann auf der richtigen Seite in die Straße einfahren würden.
Erschwerend komme noch dazu, dass die Sicht der Mercedesfahrerin nach rechts durch einen Bauzaun erheblich eingeschränkt war und auch die Radfahrerin durch diesen keine freie Sicht in den Heimstettner Moosweg hatte. Sie sei quasi "blind" abgebogen.
Diese
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Diese
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2013
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_345-C-2350612_Radfahrer-hat-bei-einem-Unfall-nach-Nutzung-der-Gegenfahrbahn-keinen-Anspruch-auf-Schmerzensgeld~N17246
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17246
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.