wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 20.09.2016
AN 8 P 16.01127 -

Wahlvorschlag mit Kennwort "simply the best" bei Personalratswahl zulässig

Bezeichnung bringt lediglich gefühlsmäßige Selbsteinschätzung zum Ausdruck

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein Wahlvorschlag für eine Personalratswahl mit dem Kennwort "simply the best" lediglich eine gefühlsmäßige Selbsteinschätzung zum Ausdruck bringt und somit weder diskriminierend noch irreführend und damit zulässig ist.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Personalratswahl bewarben sich mit zwei gleichlautenden Wahlvorschlägen mehrere wahlberechtigte Arbeitnehmer, die ihren Wahlvorschlag mit dem Kennwort "simply the best" und von jeweils 66 Unterstützern unterschrieben einreichten.

Wahlvorstand erklärt Wahlvorschläge für diskriminierend und ungültig

Der Wahlvorstand erachtete diesen Wahlvorschlag als ungültig, denn die Bezeichnung "simply the best" sei in englischer Sprache formuliert. Zudem impliziere diese Formulierung, dass die anderen eingereichten Wahlvorschläge minderwertig seien. Das Kennwort sei zudem irreführend und diskriminierend. In der Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge vom 24. März 2016 wurde dieser Wahlvorschlag demzufolge auch nicht aufgeführt.

Antragsteller weisen Vorwurf der Irreführung und sittenwidrigen Wahlbeeinflussung von sich

Nachdem ein Antrag im Wege des einstweiliges Rechtsschutzes, mit dem die vorläufige Beteiligung der Liste "simply the best" an der Personalratswahl erzwungen werden sollte, vor dem Verwaltungsgericht Ansbach scheiterte, machten die Antragsteller im Wahlanfechtungsverfahren geltend, dass mit dem Kennwort weder eine Irreführung noch eine sittenwidrige Wahlbeeinflussung vorliege.

Verwaltungsgericht verneint Diskriminierung und Irreführung

Das Verwaltungsgericht Ansbach schloss sich im Wesentlichen diesen Argumenten an. Im Unterschied zum gewerberechtlichen Wettbewerbsverbot könne eine Gruppe von Beschäftigten im Rahmen der Personalratswahl versuchen, auch mit Kennworten auf sich aufmerksam zu machen, solange die Bezeichnung nicht irreführend, diskriminierend oder sonst unzulässig sei. Dass das Kennwort in englischer Sprache gewählt wurde, mache es nicht unzulässig, denn der Begriff "simply the best" sei als Titel eines Songs von Tina Turner allgemein bekannt. Eine Irreführung liege nicht vor, denn das Kennwort verberge nicht, wer hinter dem Wahlvorschlag stehe. Eine Diskriminierung liege nicht vor, weil mit der Bezeichnung für die wahlberechtigten Arbeitnehmer am Universitätsklinikum nicht geltend gemacht werde, dass alle anderen für die Ausübung der Personalratstätigkeit nicht geeignet seien, sondern eher eine gefühlsmäßige Selbsteinschätzung zum Ausdruck gebracht werde, die die Grenze zur Unzulässigkeit (noch) nicht überschreite.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Ansbach/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Ansbach_AN-8-P-1601127_Wahlvorschlag-mit-Kennwort-simply-the-best-bei-Personalratswahl-zulaessig.news23193.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23193 Dokument-Nr. 23193

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.