wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2014
OVG 62 PV 10.13 -

Personalratswahlen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gültig

Gericht musste sich auch mit Chancengleichheit und Grenzen zulässiger Wahlwerbung befassen

Die Wahlanfechtung einer Gruppe von Beschäftigten bei der Deutschen Rentenversicherung, die teilweise selbst kandidiert hatten und nicht gewählt worden waren, war erfolglos. Dies hat das Oberverwaltungsgericht nach Überprüfung der Wahlen zum Hauptpersonalrat der Deutschen Rentenversicherung Bund, zu deren Gesamtpersonalrat und zum Personalrat der Zentralen Dienststelle in Berlin entschieden.

Die Personalräte haben die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Direktorium zu vertreten; sie ähneln darin den Betriebsräten in der Privatwirtschaft.

Keine gravierenden Fehler bei Wiederholungswahl feststellbar

Die im Februar 2013 durchgeführten Wahlen zu den Personalräten fanden außerhalb des regelmäßigen Wahlturnus statt, nachdem die drei zuvor im März 2012 gewählten Gremien ihren Rücktritt beschlossen hatten. Hintergrund der Rücktritte war die in erster Instanz erfolgreiche Wahlanfechtung der turnusgemäßen Wahl 2012 gewesen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 24. Juli 2012 entschieden, dass den Wahlvorständen gravierende Fehler bei der Bekanntgabe aller Wahlvorschläge unterlaufen waren. In der wiederholten Wahl 2013, die jetzt vom Oberverwaltungsgericht überprüft wurde, kam es nicht zu demselben oder zu einem anderen gravierenden Fehler. Dabei befasste sich das Oberverwaltungsgericht auch mit der Chancengleichheit von Wahlbewerbern und den Grenzen zulässiger Wahlwerbung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-62-PV-1013_Personalratswahlen-bei-der-Deutschen-Rentenversicherung-Bund-gueltig~N18720

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18720 Dokument-Nr. 18720

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.