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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 17.06.2011
9 K 1205/10 und 9 K 1210/10 (Urteil vom 15.07.2011) -

VG Aachen: G-8-Schüler haben gleichen Fahrkostenanspruch wie Schüler anderer Schulformen

Gesonderte Entfernungsgrenzen für Gymnasiasten stellt Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz dar

Schüler der 10. Klasse eines G-8-Gymnasiums haben den gleichen Anspruch auf Gewährung von Fahrkosten wie Schüler der 10. Klasse anderer Schulformen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.

Die Schülerfahrkostenverordnung sieht vor, dass Fahrkosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform dann zu gewähren sind, wenn der Schulweg für Schüler der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und für Schüler der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

Bei G-8-Schülern kommt Entfernungsgrenze von 5 km zur Anwendung

Die klagenden Schüler des zugrunde liegenden Falls besuchen die 10. Klasse eines G-8-Gymnasiums und wohnen knapp 4 km von den nächstgelegenen Schulen entfernt. Die beklagte Stadt hatte argumentiert, dass bei G-8-Schülern nach dem Schulgesetz die Sekundarstufe II mit der Klasse 10 beginne, so dass die Entfernungsgrenze von 5 km zur Anwendung komme.

Gymnasiasten darf Bewältigung eines Schulwegs von 5 km nicht früher zugemutet werden als Schülern anderer Schulformen

Das Verwaltungsgericht Aachen sieht hierin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Für Schüler der 10. Klasse an Gesamt-, Real- und Hauptschulen gelte die Entfernungsgrenze von 3,5 km, während allein für Gymnasiasten der 10. Klasse eine andere Entfernungsgrenze gelten solle. Dies verstoße gegen das Grundgesetz. Auch die zulässigerweise generalisierende Festlegung von Entfernungsgrenzen dürfe die Frage, ob ein Schulweg besagter Länge für einen Schüler körperlich zumutbar sei, nicht außer acht lassen. Insoweit gebe es keinen Grund, Gymnasiasten die Bewältigung eines Schulwegs von 5 km ein Jahr früher zuzumuten als den Schülern anderer Schulformen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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Dokument-Nr.: 12197 Dokument-Nr. 12197

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