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Eltern dürfen nachträglich zu Kindergartenbeiträgen herangezogen zu werden, wenn sie ihr Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen und somit das eigentlich beitragsfreie letzte Kindergartenjahr zum immernoch beitragspflichtigen vorletzten Kindergartenjahr wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen hervor.
Weil nach dem Kinderbildungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen das letzte Kindergartenjahr vor Beginn der Schulpflicht kostenfrei ist, wurden die Eltern des Kindes im August 2011 von der Zahlung des Kindergartenbeitrags befreit. Als das
In der Verhandlung wies das Verwaltungsgericht Aachen darauf hin, dass die Stadt Aachen die ursprüngliche Freistellung rückwirkend ändern durfte. Das für das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 14597
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