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Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr rechtmäßig ist und damit die Klage eines ehemaligen Zeitsoldaten gegen seine vorzeitige Entlassung abgewiesen.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Entscheidung, den Kläger wegen mangelnder Eignung zu entlassen, nicht zu beanstanden sei. Die Bundeswehr habe die Entlassung vertretbar darauf gestützt, dass Zweifel daran bestünden, dass er als Soldat jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würde, weil er sich dem Salafismus zugewandt habe und für ihn religiöse Gebote über der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stünden. Die Entscheidung, den Kläger einen Monat vor dem Ende seiner regulären Dienstzeit zu entlassen, sei auch verhältnismäßig. Die Überprüfungen durch den Militärischen Abschirmdienst hätten bereits im Jahre 2013 mit Befragungen des Klägers begonnen und eine gewisse Zeit in Anspruch genommen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 20684
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