wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2015
1 A 807/15 -

Entscheidung über Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr nicht zu beanstanden

Entlassung wegen mangelnder Eignung des Soldaten rechtmäßig

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die vorzeitige Entlassung eines ehemaligen Zeitsoldaten aus der Bundeswehr rechtmäßig ist, weil er der salafistischen Szene zuzurechnen ist. Das Gericht bestätigte damit eine vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen.

Das Verwaltungsgericht Aachen hatte durch Urteil vom 26. Februar 2015 entschieden, die Entscheidung, den Kläger wegen mangelnder Eignung zu entlassen, sei nicht zu beanstanden. Die Bundeswehr habe die Entlassung vertretbar darauf gestützt, es bestünden Zweifel daran, dass er als Soldat jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würde, weil er sich dem Salafismus zugewandt habe und für ihn religiöse Gebote über der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stünden.

OVG bestätigt Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte den rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts, dass die wertende Entscheidung des Dienstherrn über das Vorliegen eines Eignungsmangels im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüft werden könne, weil nur die militärischen Vorgesetzten sachverständig und zuverlässig beurteilen könnten, ob der Soldat künftig den Anforderungen entsprechen werde. Der Kläger habe nicht aufgezeigt, dass sich die Entlassung nicht im Rahmen des dem Dienstherrn eröffneten Beurteilungsspielraums halte. Der ehemalige Zeitsoldat hatte unter anderem geltend gemacht, dass es kein Grund für die Entlassung eines deutschen Soldaten sein könne, wenn er die Gesellschaftsordnung Saudi-Arabiens angeblich als vorbildlich darstelle und die Bundesrepublik Deutschland zur Aufrechterhaltung dieser Gesellschaftsordnung schwere Waffen liefere. Die Annahme, dass er der salafistischen Szene zuzurechnen oder überhaupt Salafist sei, sei ebenso unsubstantiiert wie die generelle Annahme, ein Salafist könne grundsätzlich nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.

Kläger kann Vorwürfe über Zugehörigkeit zur salafistischen Szene nicht widerlegen

Das Oberlandesgericht folgte dieser Auffassung nicht. Der Kläger habe insbesondere die Fakten, die nach Auffassung des Verwaltungsgerichts die Annahme rechtfertigten, er habe sich zunehmend radikalisiert und müsse mittlerweile als gefestigter Salafist eingeordnet werden, nicht durchgreifend in Frage gestellt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Nordrhein-Westfalen_1-A-80715_Entscheidung-ueber-Entlassung-eines-Salafisten-aus-der-Bundeswehr-nicht-zu-beanstanden~N21040

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21040 Dokument-Nr. 21040

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.