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Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Beamter, der nach dem Lesen eines Schreibens in seiner Personalakte so bestürzt war, dass er sich in psychiatrische Behandlung begeben musste, keinen Dienstunfall erlitten hat.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein
Das Verwaltungsgericht Aachen wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass eine Verärgerung des Klägers zwar nachvollziehbar sei. Das Schreiben aber nur eine allgemeine Einschätzung enthalte und keinen beleidigenden Inhalt habe. Es sei daher evident nicht dazu geeignet gewesen, eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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